Abrechnung

Alle tierärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet.

 

Die Bezahlung erfolgt immer direkt im Anschluss an die Behandlung in bar oder per EC-/Kredit-Karte. Eine Behandlung auf Rechnung ist nicht möglich.

 

Die Abrechnung im Notdienst weicht von der Abrechnung zu den Sprechstundenzeiten ab. Nach den Vorschriften der GOT wird eine sogenannte Notdienstpauschale in Höhe von 50,00 € Netto erhoben. Außerdem werden alle tierärztlichen Leistungen mindestens nach dem 2fahren Gebührensatz berechnet.

 

Für Hausbesuche berechnen wir eine Hausbesuchspauschale und die Anfahrt entsprechend der gefahrenen km.

 

Bei Fragen zur Abrechnung zögern Sie bitte nicht, uns direkt anzusprechen.